Berufshaftpflichtversicherung

Für bestimmte Berufsgruppen, die so genannten "Kammerberufe", ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Berufshaftpflicht  ist unabdingbar für einen ausreichenden Schutz des eigenen Vermögens.

Hierzu gehören z.B. folgende Berufsgruppen

  • Steuerberater
  • Ärzte
  • Architekten
  • Rechtsanwälte
  • Hebammen
  • Wirtschafts- und Steuerprüfer

Individuelle Absicherungsmöglichkeiten wie zum Beispiel die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung können bei Bedarf mit eingeschlossen werden.