Krankenversicherung

Seit 2009 müssen in Deutschland alle Menschen krankenversichert sein, ganzgleich ob gesetzlich oder privat. Welche Private Vollkrankenversicherung die richtige ist, können wir für Sie mit Aufnahme Ihrer persönlichen Kriterien und unterschiedlichen Leistungen der verschiedenen Anbieter beraten und vergleichen.

Wer kann sich privat versichern lassen

  • Selbständige
    Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
  • Arbeitnehmer
    Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro liegt (das entspricht 4.950 Euro im Monat; Stand 2018).
  • Beamte
    Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z.B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

Die private Krankenversicherung bietet hochwertigere Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse. Dazu zählen die Behandlung durch den Chefarzt sowie hohe Kostenerstattung für Sehhilfen, Medikamente, Physiotherapie, Zahnersatz und alternative Heilmethoden. Diese Leistungen trägt die gesetzliche Versicherung in der Regel nicht oder nur zu geringen Teilen. Die Beiträge, insbesondere für jüngere Versicherte, sind häufig günstiger als in der GKV. Der Vorteil: Das Leistungspaket kann auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden. Sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden, erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ebenfalls möglich.

Private Krankenzusatzversicherung

Durch Leistungskürzungen in der GKV verstärkt sich der Bedarf in der privaten Krankenzusatzversicherung und gewinnt somit immer mehr Bedeutung. Die private Krankenzusatzversicherung ist eine ergänzende Absicherung für gesetzlich Versicherte. Sie ist vollkommen unabhängig von der Höhe des Einkommens und der Art des Beschäftigungsverhältnisses.

Ambulante Zusatzversicherung:

Sie erhalten Leistungen z.B. für Sehhilfen, Kontaktlinsen, Heilpraktiker, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel

Stationäre Zusatzversicherung:

Sie haben die Wahl zwischen 1 oder 2 Bettzimmerleistungen mit Chefarztbehandlungen

Zahnzusatzversicherung:

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Basisversorgung. Für viele Leistungen gibt es nur einen Festzuschuss, der für jeden medizinischen Befund fest definiert ist (siehe Leistungskatalog der GKV). Die restlichen Kosten müssen die Versicherten selbst übernehmen. Der Eigenanteil steigt, je höher die Behandlungskosten sind. Für viele aufwendigere Maßnahmen und höherwertige Materialien müssen die Kosten sogar komplett selbst getragen werden.

In der Zahnzusatzversicherung können Sie Leistungen wie z.B. Zahnersatz, Kronen, Implantate, Inlays bis zu 100% versichern. Zahnbehandlungen wie z.B. Wurzelbehandlungen, Kunstofffüllungen und die professionelle Zahnreinigung sind zusätzliche mögliche Bausteine.

Krankentagegeldversicherung:

Bei längerer Krankheit oder Unfall haben Sie einen Verdienstausfall. Die private Krankentagegeldversicherung sichert den Einkommensausfall ab. Besonders für Familien und Personen mit finanziellen Belastungen wie z.B. Kredite, ist der Bedarf besonders hoch. Je höher Ihr Verdienst ist, desto größer wird die Differenz "Gehalt - Krankengeld".

Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber mindestens 6 Wochen eine Lohnfortzahlung. Danach überweist Ihnen Ihre gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld. Das bemisst sich an Ihrem Einkommen. Es beträgt 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent Ihres Nettolohnes. Achtung bei Besserverdiener: Es werden max. 70% von der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Davon müssen Sie noch Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Pflege- und die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Selbständige, Freiberufler und freiwillige Versicherte können das Krankentagegeld bereits ab dem 1. Tag versichern.

Krankenhaustagegeld:

Das Krankenhaustagegeld ist eine vereinbarte Geldsumme, die während eines Aufenthaltes im Krankenhaus pro Tag für besondere Aufwendungen zur Verfügung steht.

Pflegezusatzversicherung:

Die hohen Kosten im Pflegefall können durch die Pflegezusatzversicherung in Form eines Pflegetagegeldes oder Pflegekostenversicherungen reduziert werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährleistet keine vollständige Versorgung bei Eintritt des Pflegefalls. Da die tatsächlichen Kosten deutlich höher sind, wie z.B. die Unterbringung in einem Pflegeheim oder behindertengerechten Umbau empfiehlt sich eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Auslandsreisekrankenversicherung:

Treten Sie Ihre Auslandsreise niemals ohne private Auslandsreisekrankenversicherung an. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten allenfalls in der üblichen Höhe des Gastlandes. Allerdings nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern besteht. Wichtig ist deshalb die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie ist nicht teuer und übernimmt u.a. die erstattungsfähigen Behandlungskosten sowie einen Rücktransport nach Deutschland.