Als Beamter haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrem Gesundheitsschutz für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Der Umfang Ihres Beihilfeanspruchs hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab und kann daher unterschiedlich hoch sein. Der Staat beteiligt sich mit mindestens 50 %. Die restlichen Krankheitskosten müssen Sie entweder gesetzlich oder privat absichern. Die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Innerhalb der Beihilfe bestehen Lücken, -Sehhilfen, -Heilpraktiker Leistung, -Zahntechnische Material und -Laborkosten und -Kurtagegeld. Diese Lücken können Sie optional mit einem Beihilfeergänzungstarif schließen.
Je nachdem welchen Beruf Beamte ausüben, ob es Beamte oder Beamtenanwärter, Lehrer oder Referendare, Polizisten und oder Richter und Staatsanwälte sind, ergeben sich verschiedene Besonderheiten auf die man achten muss und die wir in einem individuellen Gespräch für Sie herausfinden und mit Ihnen besprechen.
Mit der Pensionierung reduziert sich der Ihr Krankenversicherungsbeitrag da sich die Beihilfeleistung erhöht.
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