Kran­ken­ver­si­che­rung für Be­am­te

Als Be­am­ter haben Sie die Mög­lich­keit, sich bei Ihrem Ge­sund­heits­schutz für die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung zu ent­schei­den. Der Um­fang Ihres Bei­hil­fe­an­spruchs hängt von Ihrer per­sön­li­chen Le­bens­si­tua­ti­on ab und kann daher un­ter­schied­lich hoch sein. Der Staat be­tei­ligt sich mit min­des­tens 50 %. Die rest­li­chen Krank­heits­kos­ten müs­sen Sie ent­we­der ge­setz­lich oder pri­vat ab­si­chern. Die Höhe Ihres Bei­hil­fe­an­spruchs ist je nach Bun­des­land un­ter­schied­lich.

In­ner­halb der Bei­hil­fe be­ste­hen Lü­cken, -Seh­hil­fen, -Heil­prak­ti­ker Leis­tung, -Zahn­tech­ni­sche Ma­te­ri­al und -La­bor­kos­ten und -Kur­ta­ge­geld. Diese Lü­cken kön­nen Sie op­tio­nal mit einem Bei­hil­fe­er­gän­zungs­ta­rif schlie­ßen.

Je nach­dem wel­chen Beruf Be­am­te aus­üben, ob es Be­am­te oder Be­am­ten­an­wär­ter, Leh­rer oder Re­fe­ren­da­re, Po­li­zis­ten und oder Rich­ter und Staats­an­wäl­te sind, er­ge­ben sich ver­schie­de­ne Be­son­der­hei­ten auf die man ach­ten muss und die wir in einem in­di­vi­du­el­len Ge­spräch für Sie her­aus­fin­den und mit Ihnen be­spre­chen.

Mit der Pen­sio­nie­rung re­du­ziert sich der Ihr Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trag da sich die Bei­hil­fe­leis­tung er­höht.