Die PHV tritt ein, wenn Sie jemand anderem einen Schaden zufügen, egal ob Person oder Sachschaden. Wichtig ist die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme, denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen sowie mit Ihrem Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Das trifft Sie auch, wenn Sie einen Hund, ein Pferd, eine Immobilie, einen Öltank oder ein Boot besitzen.
Für Schäden, die Ihr Hund oder Ihr Pferd anrichten, müssen Sie selbst dann haften, wenn Sie keine Schuld trifft. Deshalb brauchen Sie dringend eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. In den meisten Bundesländern besteht eine Pflicht (teilweise beschränkt auf bestimmte gefährliche Rassen) zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung.
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