Pflegeversicherung

Wer den Alltag wegen Krankheit oder Behinderung nicht alleine bewältigen kann, ist auf Hilfe angewiesen und damit pflegebedürftig. Eine private Pflegeversicherung erbringt Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege zu gewährleisten.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, weshalb Pflegebedürftige jeden Monat hohe Eigenanteile bezahlen müssen.

Leistungen für die verschiedenen Pflegestufen

Pflegestufen (ALT) Pflegegrad (NEU) Amb. Pflegegeld Amb. Pflegesachleistung Teilstat. Pflege Vollstat. Pflege
Härtefall bzw. 3 mit e.A.(1) wird zu 5 901 € 1.995 € 1.995 € 2.005 €
3 bzw. 2 mit e.A.(1) wird zu 4 728 € 1.612 € 1.612 € 1.715 €
2 bzw. 1 mit e.A.(1) wird zu 3 545 € 1.298 € 1.298 € 1.262 €
0 + 1 wird zu 2 316 € 689 € 689 € 770 €
bisher keine wird zu 1 125 € (2) 0 € 0 € 125 €

(1) e.A. = eingeschränkte Alltagskompetenz (z.B. durch Demenz)

(2) Als Geldbetrag, der für Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht