Die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Zulassung ist ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung nicht möglich. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden die Sie schuldhaft bei Personen oder Sachschäden im Verkehr begehen.
Es gibt zwei Arten von Kaskoversicherungen: die Teilkasko und die Vollkasko.
Teilkaskoversicherung:
Sie leistet bei Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild und Schäden an der Verkabelung durch Marderbisse.
Vollkaskoversicherung:
Sie umfasst den Schutz der Teilkasko und darüber hinaus Schäden am Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle, bei Fahrerflucht des Unfallgegners oder bei Mut- und böswilliger Beschädigung durch Fremde (Vandalismus).
Analog zur KFZ Versicherung ist auch bei der Motorrad Versicherung die gesetzliche vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Einen komfortablen Rundumschutz können Sie wahlweise mit einer Teil oder Vollkaskoversicherung ergänzen.
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